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Pinnwand - Aktuelle Informationen aus unserer Pfarrgemeinde

Hinweis: Veröffentlichungen auf dieser Internetseite können dem Webmaster jederzeit zugestellt werden, der sie dann umgehend übernimmt.

Redaktionsschluss für den nächsten Pfarrbrief (Nr. 07/2024 -31.08.2024 -13.10.2024):
Dienstag, 13. August 2024

Haushaltsplan St. Wolfram Wadgassen
Der Verwaltungsrat St. Wolfram Wadgassen hat in der Sitzung vom 25.06.2024 den Haushaltsentwurf 2024 genehmigt. Er liegt vom 08.07.-22.07.2024 im Pfarrbüro zu unseren Öffnungszeiten zur Einsicht bereit.
 

Taufen in unserer Pfarrei
Bis zu drei Kinder werden in einer Tauffeier getauft. Getauft wird an allen Wochenenden, an denen ein Gottesdienst stattfindet, jeweils vor der Vorabendmesse bzw. nach dem Hochamt.
Melden Sie sich gerne telefonisch, um einen Tauftermin zu vereinbaren und kommen Sie persönlich im Pfarrbüro zur Taufanmeldung vorbei, erst dann wird der Tauftermin verbindlich.
Benötigt wird von uns die Geburtsurkunde des Kindes, sowie der Patenschein der Paten, die nicht in unserer Pfarrei wohnen (der Patenschein wird vom Pfarrbüro des Wohnsitzes des Patenausgestellt und kann telefonisch dort angefordert werden).

 

Hauskommunion
Die Hauskommunion wird von den Kommunionspendern persönlich vereinbart. Sie wird in den ersten 14 Tagen des Monats erfolgen.
Besuch zur Hauskommunion
Wenn Sie wegen Krankheit oder altersbedingter Beschwerden einige Zeit oder überhaupt nicht mehr in der Lage sind an einer heiligen Messe teilzunehmen, haben Sie die Möglichkeit das Sakrament der Eucharistie dennoch zu empfangen. Unsere Priester, unser Diakon, eine unserer Gemeindereferentinnen oder ein/eine vom Bischof beauftragte/r Kommunionhelfer/in bringen Ihnen die Kommunion.
Ein Kranker, der zu Hause die heilige Kommunion empfängt, soll spüren, dass er zur Glaubensgemeinschaft dazugehört. Es wäre schön, wenn der Tisch mit einem weißen Tuch und mit Kerzen, Kreuz und Blumen geschmückt würde. Teilnehmende Angehörige und Mitbewohner sind herzlich zur Mitfeier eingeladen.
Einmal im Monat bieten wir die Hauskommunion an, bitte melden Sie sich vorab in unserem Pfarrbüro an. Wir nehmen Sie in unsere Liste auf. Sie werden telefonisch über den Besuchstermin informiert.
 

Pfarrbriefe Differten - Pfarrbriefausträger
Liebe Pfarrbriefausträger, der Pfarrbrief Nr. 06/2024 kann von Mittwoch 10.07. und Donnerstag 11.07. von 12 Uhr - 18 Uhr in der Kirche Differten abgeholt werden. Die nicht abgeholten Pfarrbriefe werden ins Pfarrbüro nach Hostenbach gebracht und können dort abgeholt werden. Vielen Dank.
 

Vorankündigung Elternabende für die Kommunionkinder des Kommunion-jahrgangs 2025
Liebe Eltern,
die Elternabende für die Eltern des Kommunionjahrgangs 2025 finden nach den Sommerferien am Montag, den 09. September 2024 im Kath. Vereinshaus in Differten im Pfarrsaal (OG) statt:

- um 18.45 Uhr für die Eltern der Kommunionkinder der Grundschulen Differten und Schaffhausen

- um 20.00 Uhr für die Eltern der Kommunionkinder der Grundschulen Wadgassen und Hostenbach

Gegen Ende der Sommerferien werden wir Ihnen noch ein persönliches Einladungsschreiben zusenden. Bitte merken Sie sich diesen Termin schon einmal vor.

 

Unter dem Schutz der Engel
90 Jahre Schutzengelkirche Schaffhausen

Vor 90 Jahren, genau am 10. September 1933, wurde der Grundstein für die Kirche Hl. Schutzengel in Schaffhausen gelegt. Am 07. Oktober 1934 wurde die Pfarrkirche von Schaffhausen eingesegnet.
Heute gehört die Kirche Hl. Schutzengel des Pfarrbezirks Schaffhausen zur Pfarrei St. Wolfram Wadgassen.
Die Einweihung wurde damals mit der gesamten Bevölkerung feierlich vollzogen. Schaffhausen hatte endlich seine eigene Kirche.
In den vergangenen 90 Jahren hat dieses Gotteshaus einiges erlebt, Schönes und Trauriges. In dieser Zeit haben hunderte Kirchenbesucher miteinander Gottesdienst gefeiert, unendlich viele Taufen, Kommunionen und Firmungen fanden statt. Eine Vielzahl von Brautpaaren haben sich hier ihr Jawort gegeben und von sehr, sehr vielen Menschen haben wir auch in dieser Kirche Abschied genommen. Etliche Umbauten, große wie kleine, fanden statt, aber ihren Charakter und Charme hat sie nie verloren.
Diese Kirche, von außen durch den Bauhausstil schlicht anzusehen, verbirgt im Inneren doch zahlreiche kunstvolle Kostbarkeiten.
In der Denkmalliste des Saarlandes ist die Kirche als Einzeldenkmal aufgeführt. Die Schaffhauser Kirche wird sogar im "DuMont Kunstreiseführer Saarland" erwähnt. Dort liest man: Die Katholische Kirche "Zu den Hl. Schutzengeln" (1933/34) im Ortsteil Schaffhausen, noch in der Saargebietszeit entstanden, gehört zu den letzten deutschen Bauhaus-Kirchen der Vorkriegszeit. Ja, man könnte sagen, Schaffhausen besitzt mit seiner Kirche ein Kleinod!
Das Schutzengelteam hat in den letzten Monaten das Jubiläumsjahr 2023/2024 mit vielen Aktionen in Form von Konzerten, Andachten, Messen (u. a. Hubertusmesse) usw. mit den Gemeindemitgliedern der Pfarrei St. Wolfram Wadgassen und darüber hinaus würdig begangen.
Der Höhepunkt des 90-jährigen Jubiläums wird am 01. September 2024 sein, an dem wir unser Patrozinium ganz besonders festlich feiern. Im Anschluss an das Festhochamt um 10:30 Uhr, zu dem wir auch die Vereine der Gemeinde Wadgassen, Ortsteil Schaffhausen gerne begrüßen würden, findet eine Olympiade für unsere jungen Gemeindemitglieder statt. Wir würden uns freuen, wenn viele in Sportkleidung (selbstverständlich auch in Fan-Kleidung) dabei wären, um diesen Tag mit viel Freude und Spaß zu erleben.
Lassen Sie sich überraschen!

Das Schutzengelteam

Kunst er(Leben) - Ältere Menschen treffen Kunst in der Ludwig Galerie Saarlouis
Zur Ausstellung „Komplementär VII“ - Künstlergruppe Untere Saar und Kunst Forum Saarlouis führt die Ludwig Galerie Saarlouis unter dem Titel „Kunst er(Leben)“ einen Treff für Ältere Menschen durch. Die Veranstaltungen finden am Donnerstag, 11. Juli 2024 und am Donnerstag, 25. Juli 2024 unter Leitung der Seniorenbegleiterin Gaby Böhme statt.
Dazu sind recht herzlich alle Senior*innen, Seniorengruppen und Seniorenwohnhäuser eingeladen. In der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr werden Lesungen, Kurzführungen und Kaffee und Kuchen angeboten.
Der Eintritt in die Ludwig Galerie Saarlouis ist frei und auch die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
„Ich bin höchst erfreut, dass wir mit diesem speziellen Zeitfenster Senioren*innen einen Raum geben konnten, sich in ihrer Geschwindigkeit die Ausstellung ansehen und dein Gemeinschaft erleben können“, so Dr. Claudia Wiotte-Franz.
„Kunst er(Leben)“ findet in Kooperation mit dem Lokalen Bündnis für Familie Saarlouis statt.
Nähere Informationen: Ludwig Galerie Saarlouis, Tel.: 06831/6989811 oder per Mail: LudwigGalerie@saarlouis.de
 

Bücherei Wadgassen
Öffnungszeiten: montags von 15:00 - 17:30 Uhr.
Während der Sommerferien (15.07.-23.08.2024) ist unsere Bücherei geschlossen, ab dem 26.08.2024 ist wieder für Sie geöffnet.
Sie finden die Bücherei im Pfarrhaus. Die Bücherei ist während der Öffnungszeiten unter der Tel. Nr. 409187 zu erreichen.
Die Bücherei Differten ist seit Januar 2024 geschlossen.
Herzlich Willkommen sind auch alle interessierten Leser aus Hostenbach, Schaffhausen, Werbeln, Friedrichweiler und Differten. Die Ausleihe der Bücher ist kostenlos. Schauen Sie doch mal bei uns vorbei. Über einen kleinen Obulus würden wir uns freuen.
 

Spende für die Betroffenen des Hochwassers in unserer Gemeinde
Wenn Sie mithelfen möchten, können Sie Ihre Zuwendung auf das Caritaskonto der Kath. Kirchengemeinde überweisen:
Kontoinhaber: Katholische Kirchengemeinde St. Wolfram Wadgassen
IBAN: DE88 5909 2000 6007 4902 73
BIC: GENODE51SB
Verwendungszweck: Hochwasser

Barspenden können Sie gerne in einem Umschlag für die Kollekte in den Kirchen abgeben. Bitte versehen Sie den Umschlag mit dem Stichwort „Hochwasser“. Spendenquittungen werden ausgestellt, wenn Sie Ihre Anschrift auf den Umschlag schreiben.

 

Firmung 17.11.2024
 

St. Wolfram Kerze
Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es eine Neuauflage der beliebten Kerze, mit dem Abbild unseres Pfarrpatrons, dem Heiligen Wolfram.
Bei Interesse melden Sie sich gerne telefonisch im Pfarrbüro. Wir reservieren Ihnen eine Kerze, die Sie dann später gegen eine Spende bei uns abholen können.
 

Informationen aus dem Pastoralen Raum Saarlouis
Pfarrer Hans-Georg Müller seit 01.05.2024 neuer Dekan im Pastoralen Raum Saarlouis
Mit Wirkung vom 01. Mai 2024 ist das Leitungsteam des Pastoralen Raumes Saarlouis wieder komplett. Nach dem Wechsel von Dekan Dr. Kleinjohann zum 01.01.2024 als Dekan in das Leitungsteam des Pastoralen Raumes Saarbrücken und einer damit verbundenen viermonatigen Vakanz übernimmt Pfarrer Hans-Georg Müller nun die Aufgabe des Dekans im Pastoralen Raum Saarlouis.
 

Information zum Billigkeitserlass der Kirchensteuer
Zur Deckung des Finanzbedarfs der Kirchengemeinden, der Diözese, des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der kirchlichen oder katholischen Werke und Einrichtungen sowie sonstiger kirchlicher Zwecke wird eine Diözesankirchensteuer erhoben.
1. Die Diözesankirchensteuer wird vom Einkommen in Höhe von 9 % der Einkommensteuer (Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer) erhoben.
2. In den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer gem. §§ 37a, 37b, 40, 40a und 40b EStG wird der Hebesatz auf 7 % der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der zum Steuerabzug Verpflichtete von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 des gleichlautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 08.08.2016 (BStBl. 2016 I S. 773) Gebrauch macht.
3. Kirchensteuer vom Vermögen mit einem festen Hundertsatz der Vermögenssteuer wird nicht erhoben.
4. Das besondere Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte oder Lebenspartner nicht kirchensteuerpflichtig ist, wird ab dem Steuerjahr 2018 nicht erhoben.
5. Von der Erhebung einer Ortskirchensteuer wird kein Gebrauch gemacht.

Das Bistum hat hinsichtlich der Diözesankirchensteuer das Recht, aus Billigkeitsgründen über die Entscheidung der Finanzämter hinausgehende Billigkeitsentscheidungen zu treffen.
a) Kappung: Kappung bedeutet, dass sich die Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen und nicht wie bei der „Normalbesteuerung“ mit 9 % auf die Lohn- und Einkommensteuer bezieht. Das Bistum Trier kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn sie 4 % des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt. Die Kapitaleinkünfte nach § 32d EStG bleiben außer Ansatz. Die Kappung erfolgt ab dem Steuerjahr 2016.
b) Teilerlass: Die auf außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG entfallende Kirchensteuer kann das Bistum Trier auf Antrag des Kirchenmitglieds um 50 % ermäßigen. Der Erlass wird nach Vorlage des bestandskräftigen Steuerbescheides gewährt. Als außerordentliche Einkünfte gelten:
Abfindungen gem. § 34 (2) Nr.2, § 24 Nr.1 EStG, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder Nichtausführung einer Tätigkeit sowie die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche gezahlt werden. Veräußerungsgewinne gem. § 34 (2) Nr.1 EStG im Sinne der §§ 14, 16 und 18 (3) mit Ausnahme des steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr. 40b in Verbindung mit § 3c (2) teilweise steuerbefreit sind. Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften muss der Anteil an einer Kapitalgesellschaft mindestens 1 % betragen, um die Veräußerungsgewinne gemäß § 17 EStG beim Teilerlass den außerordentlichen Einkünften gemäß § 34 EStG gleichzustellen.
Formelle Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass sind: Vorlage einer Kopie des rechtsgültigen Steuerbescheides für das betreffende Jahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte ausgewiesen sind. Bestätigung des Antragsstellers, dass kein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wurde. Ergänzende Unterlagen werden ggf. im Einzelfall beim Antragsteller angefordert.
Der Antrag ist nach Bekanntgabe des Steuerbescheides spätestens vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 169 AO - 4 Jahre) zu stellen an:

Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich Finanzen und Controlling
Abteilung Finanzwesen
Mustorstraße 2,
54290 Trier

Anfragen können telefonisch unter 0651-7105-521 an Frau Kaiser und 0651-7105-317 an Frau Jakobs oder per E-Mail an: kirchensteuer@bgv-trier.de gestellt werden.
September 2023 – Bereich Finanzen und Controlling – Abteilung Finanzwesen
 

Kirchensteuer auf Abfindung?
Im Bistum Trier kann man einen Antrag auf Erlass oder Kappung stellen

Trier/Saarbrücken/Koblenz
 – Wenn betriebsbedingte Kündigungen anstehen, ist es gang und gäbe, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln. Auf diesen Betrag fällt Kirchensteuer an. Das heißt konkret: Wer eine Abfindung erhält und zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, muss darauf die üblichen 9% Kirchensteuer zahlen. Das liegt daran, dass eine Abfindung im Steuerrecht als außergewöhnliche Einkunft gilt.

Antrag auf Erlass oder Kappung sowie mögliche Folgen
Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Kirchensteuer zu stellen. Zwar gibt es darauf keinen Rechtsanspruch, im Bistum Trier können Antragsteller*innen aber bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer auf ihre Abfindung erlassen bekommen. Dafür muss man lediglich einen formlosen schriftlichen Antrag an das Bistum Trier stellen und den Einkommensteuerbescheid vorlegen. Stimmt alles im Steuerbescheid, wird der Erlass gewährt. Die zweite Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern, nennt sich Kappung. Das Bistum Trier kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn die Kirchensteuer 4% des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt.

Allerdings sollte man dabei Folgendes beachten: Die Kirchensteuer ist in der Veranlagung zur Einkommensteuer eine abziehbare Sonderausgabe. Im Falle der Zahlung wird Kirchensteuer mindernd berücksichtigt. Wird Kirchensteuer im Erstattungsjahr jedoch erlassen, kann es im darauffolgenden Veranlagungszeitraum zu einem sogenannten Erstattungsüberhang kommen. Der entsteht, wenn mehr Kirchensteuer erstattet als gezahlt wurde. Dieser Erstattungsüberhang ist als „negative” Sonderausgabe zu werten. Das kann zu einem reduzierten Sonderausgabenabzug führen – und damit zu einer höheren Steuerlast. Bevor man also einen Antrag auf Kappung oder Erlass stellt, sollte man das zu erwartende Einkommen und die geplanten Sonderausgaben im Blick haben, damit keine Überraschungen entstehen. Im Zweifel sollte man sich hier steuerlich beraten lassen. Denn einen pauschalen Rat gibt es leider nicht. Das liegt daran, dass jeder Steuerfall einzelfallbezogen und individuell zu beurteilen ist.

Wie funktioniert die Antragstellung?
Unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids kann man einen schriftlichen, formlosen Antrag an das Bistum Trier stellen: Bischöfliches Generalvikariat Trier, Abteilung 2.2 Finanzen, Sachgebiet Kirchensteuer, Mustorstr. 2, 54290 Trier. Weitere Informationen gibt es auf: https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/verwaltung/finanzen-haushaltssicherung/kirchensteuer/index.html.
 

Unterwegs zu heilenden Orten
Trier – Auf den Spuren des hl. Patrick unterwegs sein und den heilenden Ort der Marienbegegnung erleben: 2024 führen die Wallfahrten des Bistums Trier nach Irland und ins französische Lourdes.

Die Busreise nach Lourdes ist vom 13. bis 19. Oktober 2024 und die Flugreise ab Luxemburg vom 15. bis 17. Oktober. Weihbischof Franz Josef Gebert und Pfarrer Joachim Waldorf begleiten die Wallfahrt.

Die Wallfahrt nach Lourdes ist ein Angebot für gesunde und kranke Menschen. 1858 ist Maria, die Mutter Jesu, einem jungen Mädchen in einer Grotte erschienen. Das Quellwasser, das in der Grotte entspringt, gilt als heilend. Neben Gottesdiensten und Prozessionen gibt es daher Andachten, in denen die Krankensalbung gespendet wird. Gehbehinderte Menschen können Rollatoren und Rollstühle vor Ort leihen, kranke Pilger im Hospital untergebracht und ärztlich betreut werden. Eine frühe Anmeldung wird empfohlen. An dieser Wallfahrt können auch Pflegebedürftige ohne eigene Begleitung teilnehmen.

Auf der Homepage des Bistums finden sich die jeweiligen Ausschreibungen. www.wallfahrten.bistum-trier.de.

Bei Interesse oder Rückfragen kann man sich wenden an das Bischöfliche Generalvikariat, Pilgerfahrten Bistum Trier, Tel.: 0651/7105-592, E-Mail: pilgerfahrten@bistum-trier.de.

 

Termine für die Erstkommunionen 2025:
26.04.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Hostenbach um 10 Uhr in Hostenbach
27.04.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler und Werbeln um 10 Uhr in Differten
28.04.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler, Werbeln und Hostenbach in Hostenbach
04.05.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen um 10 Uhr in Schaffhausen
05.05.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen in Wadgassen
 

"Mit Bibel und Spaten" - Norbert von Xanten Paulinus-Artikel von Stanislaus Klemm (04.06.2023)
 

Messdiener St. Wolfram Wadgassen
Unsere Messdiener bei Instagram:
Messdiener Differten: @messdiener.differten
Messdiener Hostenbach: @minishostenbach
Messdiener Schaffhausen: @messdiener_schaffhausen
Messdiener Wadgassen: @messdiener_wadgassen
 

Gottesdienst-Live-Streaming-Online auch als Abrufvideo im Internet
(Kirche Hostenbach und Kirche Wadgassen)

Die Übertragung findet 14täglich in der Vorabendmesse in Hostenbach und 14täglich im Hochamt in Wadgassen statt.
Sie können den Gottesdienst live oder als Abrufvideo miterleben auf Facebook: https://www.facebook.com/pfgwadgassen,
auch wenn Sie nicht bei Facebook angemeldet sind. Schließen Sie hierfür einfach das Verbindungsfenster (Verbinde dich mit der Pfarrei....).
Über unsere App "https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/ "können Sie die aufgezeichneten Gottesdienste ansehen, gehen Sie hierfür auf den Button "you tube video".
Hinweis: Auf unserer Seite "Gottesdienstordnung" können Sie beides direkt anklicken.
 

Die Pfarrei Sankt Wolfram Wadgassen,
spirituelle und geistige Heimat mit Zukunft für die Menschen im Wadgasser Raum

 

Spenden auf das Konto der Kirchengemeinde St. Wolfram

Sie können uns gerne mit einer Spende unterstützen. Bitte geben Sie hierzu unbedingt den Verwendungszweck an (z. B. Seelsorge, Unterhalt Kirche „X“, Renovierung Kirche „Y“).
Bitte spenden Sie auf folgendes Konto:

Kirchengemeinde St. Wolfram Wadgassen,
KSK Saarlouis IBAN: DE58 5935 0110 0370 0178 99

Herzlichen Dank im Voraus.

 

„Baustellen“- Handlungsbedarf
Hostenbach
Leider haben wir in unseren Orten viele „Baustellen“. Hierzu zählt der Glockenturm der Kirche Herz-Jesu Hostenbach. Er ist zurzeit stillgelegt, da der Glockenstuhl beim Läuten schwankt. Dieser Umstand kann im schlimmsten Fall zu einem Herausbrechen der gesamten Aufhängung führen. Ebenso wurde festgestellt, dass der Sanierungsputz, der vor 40 Jahren im Rahmen der Betonsanierung aufgetragen wurde, abbröckelt. Es steht sehr schlecht um unseren Turm. Eine Sanierung wird geprüft. Sie muss allerdings wirtschaftlich vertretbar sein. Über weitere Schritte halte ich Sie auf dem Laufenden.

Schaffhausen
Die Errichtung des Seniorenpflegeheims in Schaffhausen (Pfarrheim, Kindergarten, Pfarrhaus) verfolgen wir mit dem Investor weiter. In den vergangenen Monaten gab es einige Fragen mit allen Beteiligten zu klären. Auch hier sind wir auf einem guten Weg. Offene Fragen und Abstimmungsmodalitäten wurden bzw. sind in Klärung. Wir hoffen, dass es dann bald mit der Umsetzung des Projektes weiter gehen kann.

Differten
Eine große Baustelle ist ebenfalls die Dachsanierung des Kirchendaches Differten. Hier mussten wir einen herben Rückschlag hinnehmen. Unser Antrag um Bezuschussung durch den Denkmalfond des Bundes wurde zum zweiten Mal in Folge durch den Diözesanverwaltungsrat des Bistums Trier gestoppt. Die Finanzierungssituation ist sehr komplex, da es hierbei um 1,1 Mio. € geht. Der Zuschussantrag, den wir in Berlin stellen wollten, dient der Mitfinanzierung der Eigenmittel. Bisher haben wir für die Dachsanierung ca 170.000 € angespart. Der Denkmalfond des Bundes hat in den letzten drei Jahren das Saarland großzügig in den denkmalpflegerischen Sanierungen unterstützt. So hat eine Kirchengemeinde in unserem Landkreis Saarlouis aus diesem 900.000 € Fördergelder erhalten (laut SZ 29.11.2022). Leider wurden unsere Anträge im Vorfeld nicht weitergeleitet. Ich bin aber zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, eine Lösung zu finden.
 

Vermietung folgender Räumlichkeiten:
Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen, Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Festsaal Vereinshaus Differten

Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen, Abteistr. 20, Wadgassen (ca. 100 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 155 Euro
Mietpreis für 1tägige Private Feier 280 Euro
Mietpreis für 2tägige Private Feier 405 Euro
Küchennutzung nicht möglich
Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Kohlenbauerweg 1, Differten (ca 40 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 90 Euro
Mietpreis für Private Feier 180 Euro
Reservierungsanfragen über Pfarrbüro St. Wolfram Wadgassen Tel. 06834/943056 oder per Mail: pfarramt@st-wolfram-wadgassen.de

Festsaal Vereinshaus Differten (ca. 100 Personen für geschlossene Gesellschaften) und Bistro Vereinshaus (Veranstaltungen bis zu 50-60 Personen), nähere Auskünfte erteilt Frau Brandstetter (Tel. 015204152830), Mailadresse: us-bistro@web.de

 

3. Spendenaufruf der Ukraine-Saarland-Berlin e.V.
Geldspenden dienen zur unkomplizierten Unterstützung vor Ort in der Ukraine, damit die Menschen damit versorgt werden können, was sie momentan am nötigsten brauchen! Geldspenden können getätigt werden auf das nachfolgend angegebene Konto

Ukraine-Saarland-Berlin e. V.
Bei der KSK Saarlouis
IBAN DE90 5935 0110 0370 0829 92

 


Pfarrgemeinde St. Wolfram Wadgassen - Pfarrbezirk Werbeln - Ukraine-Hilfe
Auch in Werbeln kann die Ukraine-Hilfe unterstützt werden. Geldspenden können in der Spendenbox im „Werbelner Dorflädchen“ abgeben werden.
Sachspenden vor und nach den üblichen Messezeiten in der Pfarrkirche St. Antonius Werbeln.
Vielen Dank im Voraus.
 

Internetadresse unserer APP:
https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/Neues

Unsere APP bietet Ihnen viele Informationen über unsere Pfarreien. Sie können mit ihr zu uns Kontakt aufnehmen. Ebenso finden Sie hier den Direktzugang zu den Gottesdiensten, die wir aufgezeichnet haben, aktuelle Informationen u.v.m.
 

Bürozeiten:
Montag:        10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:      geschlossen
Mittwoch:     10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:         10:00 - 12:00 Uhr
 

Gottesdienstbesuch - Sicherheitshinweis
Bitte nehmen Sie Abstand von einem Gottesdienstbesuch, wenn Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome haben.
Es gibt derzeit keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen) von der Mitfeier der Gottesdienste. Personen, die einer Risikogruppe angehören, wird dennoch dringend geraten, die Entscheidung zu einer Teilnahme sorgfältig abzuwägen.

Beichte - Beichtgespräche
In der Pfarrkirche St. Ludwig in Saarlouis besteht jeden Samstag um 10 Uhr die Gelegenheit zur Beichte. Priester unterschiedlicher Pfarreiengemeinschaften übernehmen den Dienst im Beichtzentrum St. Ludwig.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit mit Pastor Leick oder Pastor Kardas einen Beichttermin in einer unserer Kirchen zu vereinbaren.

Zum persönlichen Gebet steht allen Gläubigen die Filialkirche St. Franziskus Friedrichweiler tagsüber zur Verfügung,  ansonsten stehen die Kapellen in Werbeln und Differten zum Gebet offen.
Gebetsvorschläge zum persönlichen Gebet zu Hause finden Sie in den geöffneten Kirchen. Gleichzeitig verweisen wir auf die Gottesdienste in den Medien (Radio, Fernsehen, u. a. Domradio).
 

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