Pinnwand - Aktuelle Informationen aus
unserer Pfarrgemeinde
Hinweis:
Veröffentlichungen auf dieser
Internetseite können dem
Webmaster
jederzeit zugestellt werden, der sie dann umgehend übernimmt.
Redaktionsschluss für den
nächsten Pfarrbrief (Nr. 07/2024 -31.08.2024 -13.10.2024):
Dienstag, 13. August 2024
Haushaltsplan St. Wolfram
Wadgassen
Der Verwaltungsrat St. Wolfram Wadgassen hat in der Sitzung
vom 25.06.2024 den Haushaltsentwurf 2024 genehmigt. Er liegt vom
08.07.-22.07.2024 im Pfarrbüro zu unseren Öffnungszeiten zur Einsicht
bereit.
Taufen in unserer Pfarrei
Bis zu drei Kinder werden in einer Tauffeier getauft. Getauft
wird an allen Wochenenden, an denen ein Gottesdienst stattfindet, jeweils
vor der Vorabendmesse bzw. nach dem Hochamt.
Melden Sie sich gerne telefonisch, um einen Tauftermin zu vereinbaren und
kommen Sie persönlich im Pfarrbüro zur Taufanmeldung vorbei, erst dann wird
der Tauftermin verbindlich.
Benötigt wird von uns die Geburtsurkunde des Kindes, sowie der Patenschein
der Paten, die nicht in unserer Pfarrei wohnen (der Patenschein wird vom
Pfarrbüro des Wohnsitzes des Patenausgestellt und kann telefonisch dort
angefordert werden).
Hauskommunion
Die Hauskommunion wird von den Kommunionspendern persönlich
vereinbart. Sie wird in den ersten 14 Tagen des Monats erfolgen.
Besuch zur Hauskommunion
Wenn Sie wegen Krankheit oder altersbedingter Beschwerden einige Zeit oder
überhaupt nicht mehr in der Lage sind an einer heiligen Messe teilzunehmen,
haben Sie die Möglichkeit das Sakrament der Eucharistie dennoch zu
empfangen. Unsere Priester, unser Diakon, eine unserer Gemeindereferentinnen
oder ein/eine vom Bischof beauftragte/r Kommunionhelfer/in bringen Ihnen die
Kommunion.
Ein Kranker, der zu Hause die heilige Kommunion empfängt, soll spüren, dass
er zur Glaubensgemeinschaft dazugehört. Es wäre schön, wenn der Tisch mit
einem weißen Tuch und mit Kerzen, Kreuz und Blumen geschmückt würde.
Teilnehmende Angehörige und Mitbewohner sind herzlich zur Mitfeier
eingeladen.
Einmal im Monat bieten wir die Hauskommunion an, bitte melden Sie sich vorab
in unserem Pfarrbüro an. Wir nehmen Sie in unsere Liste auf. Sie werden
telefonisch über den Besuchstermin informiert.
Pfarrbriefe Differten - Pfarrbriefausträger
Liebe
Pfarrbriefausträger, der Pfarrbrief Nr.
06/2024 kann von Mittwoch 10.07. und Donnerstag 11.07. von 12 Uhr - 18 Uhr
in der Kirche Differten abgeholt werden. Die nicht abgeholten Pfarrbriefe
werden ins Pfarrbüro nach Hostenbach gebracht und können dort abgeholt
werden. Vielen Dank.
Vorankündigung Elternabende für die
Kommunionkinder des Kommunion-jahrgangs 2025
Liebe Eltern,
die Elternabende für die Eltern des Kommunionjahrgangs 2025 finden nach den
Sommerferien am Montag, den 09. September 2024 im Kath. Vereinshaus in
Differten im Pfarrsaal (OG) statt:
- um 18.45 Uhr für die Eltern der Kommunionkinder der Grundschulen Differten
und Schaffhausen
- um 20.00 Uhr für die Eltern der Kommunionkinder der Grundschulen
Wadgassen und Hostenbach
Gegen Ende der Sommerferien werden wir Ihnen noch ein persönliches
Einladungsschreiben zusenden. Bitte merken Sie sich diesen Termin schon
einmal vor.
Unter dem Schutz der Engel
90 Jahre Schutzengelkirche Schaffhausen
Vor 90 Jahren, genau am 10. September 1933, wurde der
Grundstein für die Kirche Hl. Schutzengel in Schaffhausen gelegt. Am 07.
Oktober 1934 wurde die Pfarrkirche von Schaffhausen eingesegnet.
Heute gehört die Kirche Hl. Schutzengel des Pfarrbezirks Schaffhausen zur
Pfarrei St. Wolfram Wadgassen.
Die Einweihung wurde damals mit der gesamten Bevölkerung feierlich
vollzogen. Schaffhausen hatte endlich seine eigene Kirche.
In den vergangenen 90 Jahren hat dieses Gotteshaus einiges erlebt, Schönes
und Trauriges. In dieser Zeit haben hunderte Kirchenbesucher miteinander
Gottesdienst gefeiert, unendlich viele Taufen, Kommunionen und Firmungen
fanden statt. Eine Vielzahl von Brautpaaren haben sich hier ihr Jawort
gegeben und von sehr, sehr vielen Menschen haben wir auch in dieser Kirche
Abschied genommen. Etliche Umbauten, große wie kleine, fanden statt, aber
ihren Charakter und Charme hat sie nie verloren.
Diese Kirche, von außen durch den Bauhausstil schlicht anzusehen, verbirgt
im Inneren doch zahlreiche kunstvolle Kostbarkeiten.
In der Denkmalliste des Saarlandes ist die Kirche als Einzeldenkmal
aufgeführt. Die Schaffhauser Kirche wird sogar im "DuMont Kunstreiseführer
Saarland" erwähnt. Dort liest man: Die Katholische Kirche "Zu den Hl.
Schutzengeln" (1933/34) im Ortsteil Schaffhausen, noch in der
Saargebietszeit entstanden, gehört zu den letzten deutschen Bauhaus-Kirchen
der Vorkriegszeit. Ja, man könnte sagen, Schaffhausen besitzt mit seiner
Kirche ein Kleinod!
Das Schutzengelteam hat in den letzten Monaten das Jubiläumsjahr 2023/2024
mit vielen Aktionen in Form von Konzerten, Andachten, Messen (u. a.
Hubertusmesse) usw. mit den Gemeindemitgliedern der Pfarrei St. Wolfram
Wadgassen und darüber hinaus würdig begangen.
Der Höhepunkt des 90-jährigen Jubiläums wird am 01. September 2024
sein, an dem wir unser Patrozinium ganz besonders festlich feiern. Im
Anschluss an das Festhochamt um 10:30 Uhr, zu dem wir auch die
Vereine der Gemeinde Wadgassen, Ortsteil Schaffhausen gerne begrüßen würden,
findet eine Olympiade für unsere jungen Gemeindemitglieder statt. Wir würden
uns freuen, wenn viele in Sportkleidung (selbstverständlich auch in
Fan-Kleidung) dabei wären, um diesen Tag mit viel Freude und Spaß zu
erleben.
Lassen Sie sich überraschen!
Das Schutzengelteam
Kunst er(Leben) - Ältere
Menschen treffen Kunst in der Ludwig Galerie Saarlouis
Zur Ausstellung „Komplementär VII“ -
Künstlergruppe Untere Saar und Kunst Forum Saarlouis führt die Ludwig
Galerie Saarlouis unter dem Titel „Kunst er(Leben)“ einen Treff für Ältere
Menschen durch. Die Veranstaltungen finden am Donnerstag, 11. Juli 2024 und
am Donnerstag, 25. Juli 2024 unter Leitung der Seniorenbegleiterin Gaby
Böhme statt.
Dazu sind recht herzlich alle Senior*innen, Seniorengruppen und
Seniorenwohnhäuser eingeladen. In der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr werden
Lesungen, Kurzführungen und Kaffee und Kuchen angeboten.
Der Eintritt in die Ludwig Galerie Saarlouis ist frei und auch die Teilnahme
an der Veranstaltung ist kostenlos.
„Ich bin höchst erfreut, dass wir mit diesem speziellen Zeitfenster
Senioren*innen einen Raum geben konnten, sich in ihrer Geschwindigkeit die
Ausstellung ansehen und dein Gemeinschaft erleben können“, so Dr. Claudia
Wiotte-Franz.
„Kunst er(Leben)“ findet in Kooperation mit dem Lokalen Bündnis für Familie
Saarlouis statt.
Nähere Informationen: Ludwig Galerie Saarlouis, Tel.: 06831/6989811 oder per
Mail: LudwigGalerie@saarlouis.de
Bücherei Wadgassen
Öffnungszeiten: montags von 15:00 - 17:30 Uhr.
Während der Sommerferien (15.07.-23.08.2024) ist unsere Bücherei geschlossen,
ab dem 26.08.2024 ist wieder für Sie geöffnet.
Sie finden die Bücherei im Pfarrhaus. Die Bücherei ist während der
Öffnungszeiten unter der Tel. Nr. 409187 zu erreichen.
Die Bücherei Differten ist seit Januar 2024 geschlossen.
Herzlich Willkommen sind auch alle interessierten Leser aus Hostenbach,
Schaffhausen, Werbeln, Friedrichweiler und Differten. Die Ausleihe der Bücher
ist kostenlos. Schauen Sie doch mal bei uns vorbei. Über einen kleinen Obulus
würden wir uns freuen.
Spende für die Betroffenen des Hochwassers in unserer Gemeinde
Wenn Sie mithelfen möchten, können Sie Ihre Zuwendung
auf das Caritaskonto der Kath. Kirchengemeinde überweisen:
Kontoinhaber: Katholische Kirchengemeinde St. Wolfram Wadgassen
IBAN: DE88 5909 2000 6007 4902 73
BIC: GENODE51SB
Verwendungszweck: Hochwasser
Barspenden können Sie gerne in einem Umschlag für die Kollekte in den
Kirchen abgeben. Bitte versehen Sie den Umschlag mit dem Stichwort
„Hochwasser“. Spendenquittungen werden ausgestellt, wenn Sie Ihre Anschrift
auf den Umschlag schreiben.
Firmung 17.11.2024
St. Wolfram Kerze
Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es
eine Neuauflage der beliebten Kerze, mit dem Abbild unseres Pfarrpatrons, dem
Heiligen Wolfram.
Bei Interesse melden Sie sich gerne telefonisch im Pfarrbüro. Wir reservieren
Ihnen eine Kerze, die Sie dann später gegen eine Spende bei uns abholen
können.
Informationen aus dem
Pastoralen Raum
Saarlouis
Pfarrer Hans-Georg Müller seit 01.05.2024 neuer Dekan im
Pastoralen Raum Saarlouis
Mit Wirkung vom 01. Mai 2024 ist
das Leitungsteam des Pastoralen Raumes Saarlouis wieder komplett. Nach dem
Wechsel von Dekan Dr. Kleinjohann zum 01.01.2024 als Dekan in das
Leitungsteam des Pastoralen Raumes Saarbrücken und einer damit verbundenen
viermonatigen Vakanz übernimmt Pfarrer Hans-Georg Müller nun die Aufgabe des
Dekans im Pastoralen Raum Saarlouis.
Information zum Billigkeitserlass der
Kirchensteuer
Zur Deckung des Finanzbedarfs der Kirchengemeinden, der Diözese, des
Verbandes der Diözesen Deutschlands, der kirchlichen oder katholischen Werke
und Einrichtungen sowie sonstiger kirchlicher Zwecke wird eine
Diözesankirchensteuer erhoben.
1. Die Diözesankirchensteuer wird vom Einkommen in Höhe von 9 % der
Einkommensteuer (Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer) erhoben.
2. In den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer
gem. §§ 37a, 37b, 40, 40a und 40b EStG wird der Hebesatz auf 7 % der
Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der zum Steuerabzug
Verpflichtete von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 des
gleichlautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom
08.08.2016 (BStBl. 2016 I S. 773) Gebrauch macht.
3. Kirchensteuer vom Vermögen mit einem festen Hundertsatz der
Vermögenssteuer wird nicht erhoben.
4. Das besondere Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte oder
Lebenspartner nicht kirchensteuerpflichtig ist, wird ab dem Steuerjahr 2018
nicht erhoben.
5. Von der Erhebung einer Ortskirchensteuer wird kein Gebrauch gemacht.
Das Bistum hat hinsichtlich der Diözesankirchensteuer das Recht, aus
Billigkeitsgründen über die Entscheidung der Finanzämter hinausgehende
Billigkeitsentscheidungen zu treffen.
a) Kappung: Kappung bedeutet, dass sich die Berechnungsgrundlage für die
Kirchensteuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen und nicht wie bei
der „Normalbesteuerung“ mit 9 % auf die Lohn- und Einkommensteuer bezieht.
Das Bistum Trier kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte
Kirchensteuer ermäßigen, wenn sie 4 % des gesamten zu versteuernden
Einkommens übersteigt. Die Kapitaleinkünfte nach § 32d EStG bleiben außer
Ansatz. Die Kappung erfolgt ab dem Steuerjahr 2016.
b) Teilerlass: Die auf außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG
entfallende Kirchensteuer kann das Bistum Trier auf Antrag des
Kirchenmitglieds um 50 % ermäßigen. Der Erlass wird nach Vorlage des
bestandskräftigen Steuerbescheides gewährt. Als außerordentliche Einkünfte
gelten:
Abfindungen gem. § 34 (2) Nr.2, § 24 Nr.1 EStG, die als Ersatz für
entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder
Nichtausführung einer Tätigkeit sowie die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung
oder einer Anwartschaft auf eine solche gezahlt werden. Veräußerungsgewinne
gem. § 34 (2) Nr.1 EStG im Sinne der §§ 14, 16 und 18 (3) mit Ausnahme des
steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr. 40b in
Verbindung mit § 3c (2) teilweise steuerbefreit sind. Bei der Veräußerung
von Anteilen an Kapitalgesellschaften muss der Anteil an einer
Kapitalgesellschaft mindestens 1 % betragen, um die Veräußerungsgewinne
gemäß § 17 EStG beim Teilerlass den außerordentlichen Einkünften gemäß § 34
EStG gleichzustellen.
Formelle Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass sind: Vorlage einer
Kopie des rechtsgültigen Steuerbescheides für das betreffende Jahr, in dem
die außerordentlichen Einkünfte ausgewiesen sind. Bestätigung des
Antragsstellers, dass kein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt
wurde. Ergänzende Unterlagen werden ggf. im Einzelfall beim Antragsteller
angefordert.
Der Antrag ist nach Bekanntgabe des Steuerbescheides spätestens vor Ablauf
der Festsetzungsfrist (§ 169 AO - 4 Jahre) zu stellen an:
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich Finanzen und Controlling
Abteilung Finanzwesen
Mustorstraße 2,
54290 Trier
Anfragen können telefonisch unter
0651-7105-521 an Frau Kaiser und 0651-7105-317 an Frau Jakobs oder per
E-Mail an:
kirchensteuer@bgv-trier.de gestellt werden.
September 2023 – Bereich Finanzen und Controlling – Abteilung Finanzwesen
Kirchensteuer auf Abfindung?
Im Bistum Trier kann man einen Antrag auf Erlass
oder Kappung stellen
Trier/Saarbrücken/Koblenz –
Wenn betriebsbedingte Kündigungen anstehen, ist es gang und gäbe, dass
Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln. Auf diesen Betrag
fällt Kirchensteuer an. Das heißt konkret: Wer eine Abfindung erhält und zu
diesem Zeitpunkt Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, muss darauf die
üblichen 9% Kirchensteuer zahlen. Das liegt daran, dass eine Abfindung im
Steuerrecht als außergewöhnliche Einkunft gilt.
Antrag auf Erlass oder Kappung
sowie mögliche Folgen
Es gibt allerdings die
Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Kirchensteuer zu
stellen. Zwar gibt es darauf keinen Rechtsanspruch, im Bistum Trier können
Antragsteller*innen aber bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer auf ihre
Abfindung erlassen bekommen. Dafür muss man lediglich einen formlosen
schriftlichen Antrag an das Bistum Trier stellen und den
Einkommensteuerbescheid vorlegen. Stimmt alles im Steuerbescheid, wird der
Erlass gewährt. Die zweite Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern, nennt
sich Kappung. Das Bistum Trier kann auf Antrag des
Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn die
Kirchensteuer 4% des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt.
Allerdings sollte man dabei Folgendes beachten: Die Kirchensteuer ist in der
Veranlagung zur Einkommensteuer eine abziehbare Sonderausgabe. Im Falle der
Zahlung wird Kirchensteuer mindernd berücksichtigt. Wird Kirchensteuer im
Erstattungsjahr jedoch erlassen, kann es im darauffolgenden
Veranlagungszeitraum zu einem sogenannten Erstattungsüberhang
kommen. Der entsteht, wenn mehr Kirchensteuer erstattet als gezahlt wurde.
Dieser Erstattungsüberhang ist als „negative” Sonderausgabe zu werten. Das
kann zu einem reduzierten Sonderausgabenabzug führen – und damit zu einer
höheren Steuerlast. Bevor man also einen Antrag auf Kappung oder Erlass
stellt, sollte man das zu erwartende Einkommen und die geplanten
Sonderausgaben im Blick haben, damit keine Überraschungen entstehen. Im
Zweifel sollte man sich hier steuerlich beraten lassen. Denn einen
pauschalen Rat gibt es leider nicht. Das liegt daran, dass jeder Steuerfall
einzelfallbezogen und individuell zu beurteilen ist.
Wie funktioniert die
Antragstellung?
Unter Vorlage einer Kopie
des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids kann man einen schriftlichen,
formlosen Antrag an das Bistum Trier stellen: Bischöfliches Generalvikariat
Trier, Abteilung 2.2 Finanzen, Sachgebiet Kirchensteuer, Mustorstr. 2, 54290
Trier. Weitere Informationen gibt es auf:
https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/verwaltung/finanzen-haushaltssicherung/kirchensteuer/index.html.
Unterwegs zu heilenden Orten
Trier – Auf den Spuren des hl. Patrick unterwegs sein und den
heilenden Ort der Marienbegegnung erleben: 2024 führen die Wallfahrten des
Bistums Trier nach Irland und ins französische Lourdes.
Die Busreise nach Lourdes ist vom 13. bis 19. Oktober 2024 und
die Flugreise ab Luxemburg vom 15. bis 17. Oktober. Weihbischof Franz
Josef Gebert und Pfarrer Joachim Waldorf begleiten die Wallfahrt.
Die Wallfahrt nach Lourdes ist ein Angebot für gesunde und kranke Menschen.
1858 ist Maria, die Mutter Jesu, einem jungen Mädchen in einer Grotte
erschienen. Das Quellwasser, das in der Grotte entspringt, gilt als heilend.
Neben Gottesdiensten und Prozessionen gibt es daher Andachten, in denen die
Krankensalbung gespendet wird. Gehbehinderte Menschen können Rollatoren und
Rollstühle vor Ort leihen, kranke Pilger im Hospital untergebracht und
ärztlich betreut werden. Eine frühe Anmeldung wird empfohlen. An dieser
Wallfahrt können auch Pflegebedürftige ohne eigene Begleitung teilnehmen.
Auf der Homepage des Bistums finden sich die jeweiligen Ausschreibungen.
www.wallfahrten.bistum-trier.de.
Bei Interesse oder Rückfragen kann man sich
wenden an das Bischöfliche Generalvikariat, Pilgerfahrten Bistum Trier, Tel.:
0651/7105-592, E-Mail:
pilgerfahrten@bistum-trier.de.
Termine für die Erstkommunionen
2025:
26.04.2025 Erstkommunionfeier für die
Kinder aus Hostenbach um 10 Uhr in Hostenbach
27.04.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler
und Werbeln um 10 Uhr in Differten
28.04.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler,
Werbeln und Hostenbach in Hostenbach
04.05.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen um
10 Uhr in Schaffhausen
05.05.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen in
Wadgassen
"Mit Bibel und Spaten" - Norbert von Xanten
Paulinus-Artikel von Stanislaus Klemm
(04.06.2023)
Messdiener St. Wolfram Wadgassen
Unsere Messdiener bei Instagram:
Messdiener Differten: @messdiener.differten
Messdiener Hostenbach: @minishostenbach
Messdiener Schaffhausen: @messdiener_schaffhausen
Messdiener Wadgassen: @messdiener_wadgassen
Gottesdienst-Live-Streaming-Online auch als Abrufvideo im Internet
(Kirche Hostenbach und Kirche Wadgassen)
Die Übertragung findet 14täglich in der Vorabendmesse in Hostenbach und
14täglich im Hochamt in Wadgassen statt.
Sie können den Gottesdienst live oder als Abrufvideo miterleben auf Facebook:
https://www.facebook.com/pfgwadgassen,
auch wenn Sie nicht bei Facebook angemeldet sind. Schließen Sie hierfür
einfach das Verbindungsfenster (Verbinde dich mit der Pfarrei....).
Über unsere App "https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/
"können Sie die aufgezeichneten Gottesdienste ansehen, gehen Sie hierfür
auf den Button "you tube video".
Hinweis: Auf unserer Seite "Gottesdienstordnung" können Sie beides direkt
anklicken.
Die Pfarrei Sankt Wolfram
Wadgassen,
spirituelle und geistige
Heimat mit Zukunft für die Menschen im Wadgasser Raum
Spenden auf das Konto der
Kirchengemeinde St. Wolfram
Sie können uns gerne mit einer Spende unterstützen. Bitte
geben Sie hierzu unbedingt den Verwendungszweck an (z. B. Seelsorge, Unterhalt
Kirche „X“, Renovierung Kirche „Y“).
Bitte spenden Sie auf folgendes Konto:
Kirchengemeinde St. Wolfram Wadgassen,
KSK Saarlouis IBAN: DE58 5935 0110 0370 0178 99
Herzlichen Dank im Voraus.
„Baustellen“- Handlungsbedarf
Hostenbach
Leider haben wir in unseren Orten viele „Baustellen“. Hierzu zählt der
Glockenturm der Kirche Herz-Jesu Hostenbach. Er ist zurzeit stillgelegt, da
der Glockenstuhl beim Läuten schwankt. Dieser Umstand kann im schlimmsten Fall
zu einem Herausbrechen der gesamten Aufhängung führen. Ebenso wurde
festgestellt, dass der Sanierungsputz, der vor 40 Jahren im Rahmen der
Betonsanierung aufgetragen wurde, abbröckelt. Es steht sehr schlecht um
unseren Turm. Eine Sanierung wird geprüft. Sie muss allerdings wirtschaftlich
vertretbar sein. Über weitere Schritte halte ich Sie auf dem Laufenden.
Schaffhausen
Die Errichtung des Seniorenpflegeheims in Schaffhausen (Pfarrheim,
Kindergarten, Pfarrhaus) verfolgen wir mit dem Investor weiter. In den
vergangenen Monaten gab es einige Fragen mit allen Beteiligten zu klären. Auch
hier sind wir auf einem guten Weg. Offene Fragen und Abstimmungsmodalitäten
wurden bzw. sind in Klärung. Wir hoffen, dass es dann bald mit der Umsetzung
des Projektes weiter gehen kann.
Differten
Eine große Baustelle ist ebenfalls die Dachsanierung des Kirchendaches
Differten. Hier mussten wir einen herben Rückschlag hinnehmen. Unser Antrag um
Bezuschussung durch den Denkmalfond des Bundes wurde zum zweiten Mal in Folge
durch den Diözesanverwaltungsrat des Bistums Trier gestoppt. Die
Finanzierungssituation ist sehr komplex, da es hierbei um 1,1 Mio. € geht. Der
Zuschussantrag, den wir in Berlin stellen wollten, dient der Mitfinanzierung
der Eigenmittel. Bisher haben wir für die Dachsanierung ca 170.000 €
angespart. Der Denkmalfond des Bundes hat in den letzten drei Jahren das
Saarland großzügig in den denkmalpflegerischen Sanierungen unterstützt. So hat
eine Kirchengemeinde in unserem Landkreis Saarlouis aus diesem 900.000 €
Fördergelder erhalten (laut SZ 29.11.2022). Leider wurden unsere Anträge im
Vorfeld nicht weitergeleitet. Ich bin aber zuversichtlich, dass es uns
gelingen wird, eine Lösung zu finden.
Vermietung folgender
Räumlichkeiten:
Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen, Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Festsaal
Vereinshaus Differten
Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen,
Abteistr. 20, Wadgassen (ca. 100 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 155 Euro
Mietpreis für 1tägige Private Feier 280 Euro
Mietpreis für 2tägige Private Feier 405 Euro
Küchennutzung nicht möglich
Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Kohlenbauerweg 1,
Differten (ca 40 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 90 Euro
Mietpreis für Private Feier 180 Euro
Reservierungsanfragen über Pfarrbüro St. Wolfram Wadgassen Tel. 06834/943056
oder per Mail:
pfarramt@st-wolfram-wadgassen.de
Festsaal Vereinshaus Differten (ca. 100 Personen für
geschlossene Gesellschaften) und Bistro Vereinshaus (Veranstaltungen bis zu
50-60 Personen), nähere Auskünfte erteilt Frau Brandstetter (Tel.
015204152830), Mailadresse: us-bistro@web.de
3. Spendenaufruf der
Ukraine-Saarland-Berlin e.V.
Geldspenden dienen zur unkomplizierten Unterstützung vor Ort in der Ukraine,
damit die Menschen damit versorgt werden können, was sie momentan am nötigsten
brauchen! Geldspenden können getätigt werden auf das nachfolgend angegebene
Konto
Ukraine-Saarland-Berlin e. V.
Bei der KSK Saarlouis
IBAN DE90 5935 0110 0370 0829 92
Pfarrgemeinde St. Wolfram Wadgassen - Pfarrbezirk
Werbeln - Ukraine-Hilfe
Auch in Werbeln kann die Ukraine-Hilfe unterstützt werden.
Geldspenden können in der Spendenbox im „Werbelner Dorflädchen“ abgeben
werden.
Sachspenden vor und nach den üblichen Messezeiten in der Pfarrkirche St.
Antonius Werbeln.
Vielen Dank
im Voraus.
Internetadresse unserer APP:
https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/Neues
Unsere APP bietet Ihnen viele Informationen über
unsere Pfarreien. Sie können mit ihr zu uns Kontakt aufnehmen. Ebenso finden
Sie hier den Direktzugang zu den Gottesdiensten, die wir aufgezeichnet haben,
aktuelle Informationen u.v.m.
Bürozeiten:
Montag: 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Gottesdienstbesuch - Sicherheitshinweis
Bitte nehmen Sie Abstand von einem Gottesdienstbesuch, wenn
Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome haben.
Es gibt derzeit keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen)
von der Mitfeier der Gottesdienste. Personen, die einer Risikogruppe
angehören, wird dennoch dringend geraten, die Entscheidung zu einer Teilnahme
sorgfältig abzuwägen.
Beichte - Beichtgespräche
In der Pfarrkirche St. Ludwig in
Saarlouis besteht jeden Samstag um 10 Uhr die Gelegenheit zur Beichte.
Priester unterschiedlicher Pfarreiengemeinschaften übernehmen den Dienst im
Beichtzentrum St. Ludwig.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit mit Pastor Leick oder Pastor Kardas einen
Beichttermin in einer unserer Kirchen zu vereinbaren.
Zum persönlichen Gebet steht allen
Gläubigen die Filialkirche St. Franziskus Friedrichweiler tagsüber zur
Verfügung, ansonsten stehen die Kapellen in Werbeln und Differten zum
Gebet offen.
Gebetsvorschläge zum persönlichen Gebet zu Hause finden Sie in den
geöffneten Kirchen. Gleichzeitig verweisen wir auf die Gottesdienste in den
Medien (Radio, Fernsehen, u. a. Domradio).
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